Rahmenausschreibung HZC-Gleichmäßigkeits-Slalom 2009
Als Grundlage für die HZC-Clubmeisterschaft werden die Rahmenausschreibungen des DMSB für den Jugendkartslalom und Gleichmäßigkeitsveranstaltungen herangezogen. Für die eigenen Bedürfnisse werden hier die Einzelheiten und Abweichungen festgelegt.
Präambel
Wir veranstalten Jugend Kart Slalom Wettbewerbe, die im Rahmen der Verkehrserziehung den Jugendlichen beim Erlernen von Fähigkeiten, die sie bei der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen, helfen sollen.
Neben der fahrtechnischen Ausbildung wird dabei auch ein allgemeines Sozialverhalten erlernt. Bei Jugend Kart Slaloms trainieren die Jugendlichen insbesondere Fahrzeugbedienung und beherrschung, Bedeutung von Bremswegen, Ausweichmanövern und Kurvenverhalten in schwierigen Situationen.
Diese Grundfähigkeiten werden den Kindern im Rahmen eines sportlichen Wettbewerbs vermittelt, um über ein spielerisches Angebot das Interesse und die Begeisterung an den Übungen zu wecken und zu erhalten.
Im weitesten Sinne gilt dies auch für motorisierte Zwei-(und Drei-)Räder in unserem Verein.
1. Grundlagen
Die Ausrichtung liegt in den Händen der jeweiligen Veranstalter.
Die Teilnehmer sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet. Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit der Wettbewerbe oder den Interessen des Automobilsports zu Schaden geeignet ist und sich gemäß den Rechtsgrundlagen dieser Veranstaltung zu verhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.
Den Anordnungen des Veranstalters und den von ihm eingesetzten Sportwarten ist Folge zu leisten.
Sonstiges wird in der Platzordnung, Verhaltensrichtlinie festgelegt, die am Veranstaltungsort veröffenlicht wird.
2. Teilnehmer
An der Veranstaltung können Jugendliche in folgenden Klassen teilnehmen:
Im Jahr 2009 werden keine Klassen festgelegt, alle Alters- und Fahrzeug-Klassen werden gemeinsam bewertet.
Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet.
3. Nennung, Nenngeld und Nennschluß
3.1. Nennung
Nennungen sind nur auf dem vom Veranstalter bereitgestellten Formular gültig und können nur am Nennbüro des Veranstalters vom Teilnehmer persönlich oder einem beauftragten Betreuer abgegeben werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet das Nennformular sorgfältig auszufüllen. Von allen Teilnehmern ist eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Diese entfällt für Inhaber eines Jugendausweises der Trägerverbände.
Mit der Abgabe der Nennung (mit Unterschrift) erkennen die Erziehungsberechtigten und die Teilnehmer diese Durchführungsbestimmungen sowie die zur Durchführung der Veranstaltung erlassenen Ergänzungsbestimmungen an.
Teilnehmer mit verletzungsbedingten Einschränkungen (Gipsverbände oder ähnliches), die den Bewegungsablauf einengen, dürfen nicht zum Start zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft der Veranstaltungsleiter in Absprache mit den Schiedsrichtern. Wenn ein Teilnehmer eine Verletzung bewußt verschweigt, kann er von der Wertung ausgeschlossen werden und der Versicherungsschutz erlischt.
Mehrfachnennungen sind nur für Teilnehmer gültig, welche mit unterschiedlichen Fahrzeugtypen teilnehmen wollen. Pro Fahrzeugtyp (2-, 3- oder 4-Rad) ist nur eine Nennung möglich.
3.2. Nenngeld
Das Nenngeld ist vor dem ersten Start zu entrichten und beinhaltet Trainings- sowie Wertungsläufe.
Das Nenngeld beträgt 3 € für Vereinsmitglieder sonst 4 € und ist der Nennung beizufügen. Bei Mehrfachnennungen (Punkt 3.1.) ist das Nenngeld pro teilnehmendes Fahrzeug zu entrichten. Bei Vorkasse kann 1 € abgezogen werden, Details hierzu legt der Veranstalter extra fest.
Das Nenngeld wird nur zurückerstattet, wenn die Veranstaltung kurzfristig abgesagt oder die Nennung abgelehnt wird.
3.3. Nennschluß
Der Nennschluß wird vom Veranstalter unter Beachtung des Artikels 5 festgelegt.
4. Fahrerausrüstung
Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk, geschlossene, den ganzen Körper bedeckende Kleidung, Handschuhe und Helme sind vorgeschrieben.
5. Durchführungsbestimmungen
5.1. Training und Wertungsläufe
Jede/r Teilnehmer/in muss einen Trainingslauf absolvieren, der mind. einer Wertungsrunde zu entsprechen hat. Bei der Wahl eines Vereinskart (GX 160/270 Nr. 4, 5, 7, oder 8) dürfen pro Kart ein Trainingslauf gefahren werden, dann ist die Auswahl aus maximal zwei Karts festzulegen und mit diesem die Veranstaltung zu absolvieren. Ein Wertungslauf besteht aus max. zwei (identischen) Runden bei der Gleichmäßigkeitswertung sowie der regulären Slalomwertung.
Der Start erfolgt einzeln, mit laufendem Motor, von der Vorstartlinie aus, die sich 5 m vor der Start-Ziellinie befindet. Sobald das Startsignal gegeben wird, darf gestartet werden.
Bei der Zeitgefühlwertung gilt obiges ebenso, allerdings wird die Zeit nur in der zweiten Runde gemessen, sodass es einem fliegenden Start gleichkommt.
Zeitliche Abfolge:
Gleichmäßigkeitswertung Lauf 1: - 1 Trainigsrunde (oder einer pro zweier vorgewählten Karts) und zwei Wertungsrunden;
Gleichmäßigkeitswertung Lauf 2: - zwei Wertungsrunden;
Zeitgefühlswertung Lauf 3: - zwei Wertungsrunden (die zweite wird gemessen);
Zeitgefühlswertung Lauf 4: - zwei Wertungsrunden (die zweite wird gemessen);
Geschicklichkeitswertung Lauf 5: - zwei Wertungsrunden;
Geschicklichkeitswertung Lauf 6: - zwei Wertungsrunden;
(optional Geschicklichkeitswertung 1 Hoffnungslauf: - zwei Wertungsrunden)
Die Teilnehmer/innen werden zum Start durch den Streckensprecher aufgerufen. Nur der/die jeweilige Teilnehmer/in und 1 Betreuer/in dürfen den Vorstartbereich bzw. den Parcours betreten.
5.2. Überprüfung der Bekleidung
Die Bekleidung der Teilnehmer ist im Vorstartbereich zu überprüfen. Teilnehmer mit unvollständiger oder nicht den Durchführungsbestimmungen entsprechender Kleidung werden nicht zum Start zugelassen.
5.3. Startvorgang
Der Start erfolgt einzeln mit laufendem Motor von der Vorstartlinie aus, die sich 5 m vor der Start-/Ziellinie befindet. Sobald das Startsignal gegeben wird, erfolgt der Start.
5.4. Sachrichter
Der Veranstalter setzt eine ausreichende Anzahl von eingewiesenen Sachrichtern ein, die die Fehler der Teilnehmer/innen eigenverantwortlich mit einer Tafel anzeigen und ggf. protokollieren.
Der verantwortliche Sachrichter muss mindestens 16 Jahre alt sein.
5.5. Fremde Hilfe
Fremde Hilfe ist nur dann erlaubt, wenn der Fahrer diese mit Handzeichen anfordert. Nur die Sportwarte/Sachrichter dürfen dann fremde Hilfe leisten.
5.6. Wertungssinn
Die Geschicklichkeitswertung entspricht der Wertung einer normalen Slalomveranstaltung. Es wird die Zeit für die schnellste Absolvierung gemessen und entstandene Fehler hinzuaddiert. In der Clubmeisterschaft hat diese Wertung aber die geringste Priorität und die daraus resultierenden Punkte sind entsprechend gering (Divident 3).
In der Zeitgefühlswertung wird ein Richtwert von 4 m/s (14,4 km/h) als Sekunden für die absolvierenden Meter einer Runde angesetzt. (Beispiel: 100 m/Runde, 4 m/s Fahrzeit = 00:25,00 [25 Sekunden Vorgabe]). Zu schnelles oder zu langsames Fahren weicht von der Vorgabe ab und dieser Faktor entscheidet über die Reihenfolge der Wertung und deren Punkte. Gemessen wird nur die Zeit der zweiten Runde und die Fehler der zweiten Runde werden hinzuaddiert. Die Priorität für diese Wertung ist allerdings nicht die höchste (Divident 2).
Höchste Priorität hat die Gleichmäßigkeitswertung. Abweichend zur normalen Slalomwertung wird nicht die schnellste Zeit zur Platzierung herangezogen, sondern die Zeitdifferenz zwischen dem Lauf 1 und Lauf 2, welche mit gleichem Fahrzeug zu fahren sind. Es darf keine automatische Temporegulierung (Tempomat) an den Fahrzeugen installiert sein.
Ist aus fahrzeugbedingter Konstruktion ein Befahren mit Vollgas über eine Runde möglich (GX 160 oder SR2 im 1.Gang), ist hörbar innerhalb der Wertungsstrecke an beliebiger Stelle vom Gas zu gehen, dies kann optisch auch per Handzeichen angezeigt werden. Im Fahrbetrieb ist an keiner Stelle der Strecke Zeit durch Stehenbleiben auszugleichen.
6. Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist das oberste Organ der Veranstaltung. Es besteht aus drei Personen die vom Veranstalter zu benennen sind.
Der/die Slalomleiter/in kann nicht Mitglied des Schiedsgerichtes sein.
Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist den Teilnehmern durch Aushang bekanntzugeben.
Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich und endgültig. Eine Berufung ist nicht möglich.
7. Parcoursaufbau
7.1. Parcours
Die Slalom Veranstaltungen werden auf einem Gelände mit einer befestigten, ebenen Fläche aus Beton, Asphalt oder ähnlichem Untergrund ausgetragen.
Auf dem Veranstaltungsgelände sind die vorgesehenen Parcoursaufgaben gemäß dem Streckenplan, der am Veranstaltungstag ausgehängt wird, aufgebaut.
Die Parcourslänge sollte ca. 100 - 300 m betragen.
Der Streckenaufbau ist auf Geschicklichkeit und Reaktionsfähigkeit des Jugendlichen angelegt. Der Kurs ist so aufzubauen, daß größere Geschwindigkeiten nicht erreicht werden können.
Das teilnehmende Fahrzeug muß durch alle Parcoursaufgaben mit dem Lenkeinschlag geschoben oder im Schritttempo gefahren werden können.
7.2. Pylonen
Die Fahrspur, die der Teilnehmer einzuhalten hat, ist auf der Platzoberfläche durch Pylonen gekennzeichnet. Die Pylonen sind so aufzustellen, daß jeder Zweifel an der Streckenführung ausgeschlossen ist.
Für den Parcours finden nur Pylonen Verwendung, die 50 cm ±3 cm hoch sind. Der Parcours ist komplett mit einer Pylonenhöhe aufzubauen. Die Abstände zwischen den einzelnen Hindernissen dürfen 4 m nicht unter- und 7 m nicht überschreiten. Die lichte Breite eines Pylonentores beträgt 160 cm, gemessen an der Innenkante des Fußes der Pylonen.
Besteht eine Aufgabe aus einer einzelnen Pylone, so ist die Fahrtrichtung, in der die Pylone umfahren werden muß, durch eine liegende Pylone anzuzeigen. Die Spitze der liegenden Pylone muß zum Pylonenfuß der stehenden Pylone zeigen und gibt so die Fahrtrichtung an. Der Pylonenabstand zwischen liegender und stehender Pylone entspricht einer Pylonenlänge.
7.3. Spurgasse
Eine gerade aufgestellte Spurgasse besteht aus mind. 3 bis max. 5 Pylone pro Seite. Die Pylone werden "Bodenplatte an Bodenplatte" aufgestellt und gesamtheitlich markiert.
Eine gebogene Spurgasse besteht aus mind. 6 bis max. 10 Pylone.
Im Aussenradius werden die Pylone im Abstand von max. 50 cm aufgestellt.
7.4. Schweizer Slalom
Der Schweizer Slalom ist eine Folge von Pylonen in einer Linie, die wechselseitig zu durchfahren sind. Die erste Einfahrt muß eindeutig vorgegeben sein (siehe 7.2.).
Ein Schweizer Slalom muß in einer Linie stehen.
7.5. Kreisel
(wird nicht verwendet, wie auch weitere neuere Elemente nicht)
7.6 Pylonentor
Ein Pylonentor besteht aus zwei Pylone.
7.7 Halbe Wende 90 Grad/Ganze Wende 180 Grad
(wird nicht verwendet, wie auch weitere neuere Elemente nicht)
7.8 Halte- und Sicherheitslinie
Nach der Zieldurchfahrt hat der/die Teilnehmer/in die Geschwindigkeit erheblich zu reduzieren.
Vor Einfahrt in die Wechselzone ist eine Haltelinie einzurichten vor der die Teilnehmer ihr Fahrzeug zum Stillstand bringen müssen.
8. Sicherheitseinrichtungen
Der Veranstalter wird durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung der Strecke und der Zuschauerplätze sorgen.
Zu festen Hindernissen und Zuschauerplätzen soll ein Mindestabstand von 3 m von der Parcours-Außenlinie eingehalten werden. Bei geringeren Abständen müssen Hindernisse (z.B. Gitter, Masten etc.) und Zuschauerplätze durch Strohballen, Reifenketten oder ähnliches abgesichert werden. Der Mindestabstand beträgt 2 m von der Parcours-Außenlinie.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, das während der gesamten Dauer der Veranstaltung ein ausgebildeter Sanitäter mit Verbindung zur Rettungsleitstelle anwesend ist. Der Sanitäter muss als solcher gekennzeichnet sein.
Es wird empfohlen ein Krankentransportfahrzeug mit ausgebildeter Besatzung für die gesamte Dauer der Veranstaltung vor Ort bereitzustellen.
Für Sicherheitseinrichtungen ist der Veranstalter verantwortlich.
9. Wertung
Die Wertung erfolgt nach Fahrzeit und Strafsekunden. Die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke ist möglichst fehlerfrei zu durchfahren.
Es werden 6 (optional 7) Wertungsläufe durchgeführt. Die Fahrzeit des einzelnen Wertungslauf und evtl. Strafsekunden werden addiert und ergeben die Wertfahrzeit für die 3 Wertungen in unterschiedlichen Prioritäten.
Der Fahrer mit den meisten Punkten aus den 3 Wertungen ist Clubmeister. Bei Gesamtpunktegleichheit entscheidet die Reihenfolge der Platzierung aus der höheren Punktepriorität(en). Sollte dann noch Gleichheit bestehen, entscheidet die kürzere Fahrzeit (einschl. Strafsekunden) im 6.Wertungslauf.
9.1. Wertungsstrafen
Aufteilung der Strafsekunden:
- Umwerfen oder Verschieben einer Pylone: 2 Strafsekunden
- Auslassen oder falsch Befahren einer Aufgabe: 10 Strafsekunden
- Überfahren der Haltelinie 2 Strafsekunden
- Stehenbleiben oder anderes Vergehen im Sinne von Punkt 5.6.: 10 Strafsekunden
Die Pylonen müssen um ihre gesamte Stellfläche deutlich markiert sein. Eine Pylone gilt als verschoben, wenn die Markierung ganz verlassen ist. Hierbei ist die Innenkante der Markierung maßgebend.
In der geraden Spurgasse ist pro Seite nur ein Fehler anzurechnen, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder verschoben wurden.
In der gebogenen Spurgasse wird jeder gefallene bzw. verschobene Pylon als Fehler angerechnet.
Ein Tor gilt als ausgelassen, wenn der Fahrer daran vorbeifährt, ohne eine Pylone zu verschieben oder zu werfen, ansonsten werden die Fehler gewertet.
Wird der "Schweizer-Slalom" von der falschen Seite angefahren, so gilt dieser grundsätzlich als ausgelassenes Tor.
Als Fehler werden nur Pylonen angesehen, die durch direkte Fahrzeugeinwirkung verschoben oder geworfen wurden.
Pro Aufgabe wird eine maximale Zeitstrafe von 10 Strafsekunden verhängt, egal wie viele Pylonen umgeworfen oder verschoben werden.
9.2. Mannschaftswertung
keine vorgesehen
10. Preise
Es werden mindestens von Platz 1 bis 3 Preise ausgegeben, maximal 30% der gewerteten Teilnehmer erhalten einen Preis. Das beste Mädchen wird gesondert geehrt. Siegerehrung und Preisverleihung obliegen dem Veranstalter. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung, Clubmeister können also nur bei Anwesenheit geehrt werden.
11. Haftungsausschluß
11.1. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie bzw. bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende Haftungsausschluß vereinbart wird.
11.2. Haftungsverzicht
Bewerber und Fahrer, bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte, erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
den DMSB und dmsj, den Dachverband, die regionalen Untergruppen und die Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstige Organe,
den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer,
Behörden, Industrieservice und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung;
gegen
die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer und die Halter der anderen Fahrzeuge,
den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie, bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte, auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen,
außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung;
Der Haftungsausschluß wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluß gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
12. Einsprüche
Einsprüche sind nur beim Slalom-Leiter einzureichen.
Einsprüche gegen Fehler des Veranstalters bzw. dessen Beauftragte sind unverzüglich nach der Zieldurchfahrt des jeweiligen Teilnehmers schriftlich einzulegen. (Einspruchsberechtigt sind nur die Teilnehmer oder deren Beauftragte.)
Einsprüche gegen die Zeitnahme, Entscheidungen der Sachrichter und Sammeleinsprüche sind nicht zulässig. Videoaufzeichnungen sind als Beweismittel zugelassen. Einsprüche gegen die Auswertung müssen spätestens 15 Minuten nach Veröffentlichung der Ergebnisse eingelegt werden.
Ein technischer Defekt am Fahrzeug ist vom Fahrer sofort, auf jeden Fall vor Zieldurchfahrt zu beanstanden, in dem er unverzüglich anhält und durch Handzeichen auf diesen Defekt aufmerksam macht. Nach Behebung des Mangels muß der Fahrer sofort wieder an den Start gehen. Kann durch die Schiedsrichter oder den Veranstalter kein Mangel festgestellt werden, ist eine Wiederholung dieses Laufes unzulässig.
Wurde die Fahrt des Teilnehmers durch die Funkfernabschaltung unterbrochen, entscheidet der Veranstaltungsleiter über die weitere Teilnahmen des Fahrers.
Einsprüche sind vom Schiedsgericht, nach Anhörung der Beteiligten, unverzüglich und endgültig zu entscheiden.
13. Allgemeines
Bei allen Veranstaltungen muß eine geeignete Zeitmessanlage mit Lichtschranke zum Einsatz gebracht werden. Es können zwei Lichtschranken (Start/Ziel) verwendet werden. Die Zeitnahme muß mit einer Genauigkeit von 1/100 Sekunden erfolgen. Die Zeitmessanlage ist mit einer
Druckeinrichtung auszustatten. Ausgedruckt werden die Ergebnislisten nach jedem Wertungslauf.
Die Lichtschranke ist auf die Vorderräder des Fahrzeuges ein zurichten.
Die Fehlerpunkte müssen gut sichtbar mit einer Tafel angezeigt werden.
Die Rahmenausschreibung für die Veranstaltung sowie evtl. Ergänzungsbestimmungen liegen im Nennbüro zur Einsicht aus.
Jegliche Art von Datenerfassung, Datenübertragung, Funk usw. sind bei Veranstaltung für die Teilnehmer, Betreuer und Beauftragte verboten.
Bei einem evtl. Abbruch der Veranstaltung ist ein Protokoll mit den Unterschriften der anwesenden Teilnehmer zu erstellen.
Etwaige Ausführungsbestimmungen gelten zusätzlich, können aber diese Bestimmungen der Rahmenausschreibung nicht außer Kraft setzen.
Technische Bestimmungen
Der Veranstalter stellt Fahrzeuge zur Verfügung, dies sind 3 Karts GX 160 und 1 Kart GX 270. Die Teilnehmer haben das Recht zur freien Kartwahl, aus zwei Vorauswahlen ist ein Kart für die Gesamtveranstaltung auszuwählen. Andere erlaubte Fahrzeuge stellen die Teilnehmer selbst.
Die Fahrzeuge sind rechtzeitig vor der Veranstaltung von den Schiedsrichtern auf ihren technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind vom Eigentümer vor Beginn der Veranstaltung zu beseitigen.
Besonders zu beachten ist:
- Einwandfreie Funktion der Bremse und des Gaspedals. Die Lage der Brems- und Gaszüge darf nicht zur Behinderung der Teilnehmer führen.
HZC
im August 2009